Unterstützungen sind für folgende Kosten möglich:
- Reisekosten bis zu insgesamt 1.000 Euro/antragstellender Person für
- belegte Reisekosten zum/vom Erdbebengebiet für Beschäftigte rund um Post, Postbank und Telekom
- belegte Reisekosten vom Erdbebengebiet nach Deutschland für nahe Verwandte*
- Pauschale Unterstützung für Anschaffungen, wenn nahe Verwandte* im eigenen Haushalt in Deutschland aufgenommen werden (500 Euro/Person, bis maximal 1.500 Euro).
*Zu den nahen Verwandten gehören:
- Eltern, Großeltern, Schwiegereltern,
- Ehegatten, Lebenspartner:innen,
- Geschwister, Schwägerinnen und Schwager
- Kinder und Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners (auch Adoptiv- oder Pflegekinder),
- Ehepartner:innen der Kinder,
- Enkelkinder,
- Nichten und Neffen