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Erdbeben

in der Türkei und in Syrien

Hilfe des Betreuungswerks

Die Situation in den Erdbebengebieten in der Türkei und Syrien ist verheerend und erfordert unsere Solidarität mit den Kolleginnen und Kollegen, die ihre Wurzeln in den betroffenen Gebieten haben. Das Betreuungswerk unterstützt daher, wenn Betroffene ins Erdbebengebiet fahren wollen, um nahen Verwandten* zu helfen oder Familienmitglieder aus dem Erdbebengebiet bei sich aufnehmen.

 

Folgende Unterstützungen sind möglich

  • Reisekosten bis zu insgesamt 1.000 Euro/antragstellender Person für
  • Pauschale Unterstützung für Anschaffungen, wenn nahe Verwandte* im eigenen Haushalt in Deutschland aufgenommen werden (500 Euro/Person, bis maximal 1.500 Euro).

 

*Zu den nahen Verwandten gehören:

  • Eltern, Großeltern, Schwiegereltern,
  • Ehegatten, Lebenspartner:innen,
  • Geschwister, Schwägerinnen und Schwager
  • Kinder und Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners (auch Adoptiv- oder Pflegekinder),
  • Ehepartner:innen der Kinder,
  • Enkelkinder,
  • Nichten und Neffen
  • Es wird die finanzielle Situation des/der Beschäftigten und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familie geprüft. Das Einkommen darf die in § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung genannten Grenzen nicht übersteigen.

  • In der Begründung geben Sie bitte insbesondere folgende Hinweise an:
    • Beschreibung der persönlichen Situation der Betroffenen
    • Angaben zu den betroffenen Personen, deren Wohnort und der Verwandtschaftsgrad zum/zur Antragsteller:in
    • Bei pauschaler Unterstützung: Angaben zu den notwendigen Anschaffungen für die Unterbringung der Verwandten (z. B. Matratzen, Bettzeug, Kleidung etc.).
  • Folgende Unterlagen sind neben den im Antrag aufgeführten ggf. beizufügen:
    • Passkopien, sofern vorhanden
    • Belege für die Reisekosten (Flugtickets, Bahnfahrkarten oder Tankbelege)
    • Visum der Angehörigen bei Einreise nach Deutschland

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre zuständige Regionalstelle wenden. Ihre Ansprechperson finden Sie hier: www. betreuungswerk.de/regionalstellen.