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Füreinander da, die Zukunft im Blick

Studienhilfe

Bildung ist der Schlüssel zu vielem: zu Gesundheit, Wohlstand und der Freiheit, eigene Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen zu können. Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen jedoch stellen hohe Mieten und gestiegene Lebenshaltungskosten eine kaum zu überwindende Hürde dar.

Der Weg zum Studium sollte auch Ihrem Kind offen sein. Dabei kann Sie das Betreuungswerk unterstützen.

 

Die nachfolgenden Rahmenbedingungen für eine Unterstützung werden derzeit überarbeitet. Die Neuerungen treten voraussichtlich zum 01.10.2023 in Kraft. Bitte informieren Sie sich daher zu gegebener Zeit nochmals.

 

Unser Angebot:

  • Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  • Wir helfen dann, wenn das Elternhaus ein Studium nicht oder nicht ausreichend finanzieren kann.
  • Eltern bekommen bei Bedarf einmal im Kalenderjahr einen Beitrag zum Studium ihres Kindes.
  • Die Höhe der Studienhilfe orientiert sich an der Höhe der BAföG-Leistung.*
  • Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen für die Studienhilfe:

  • Ein Elternteil gehört zu den Beschäftigten rund um Post, Postbank und Telekom.
  • Die/der Studierende bezieht zum Zeitpunkt der Antragstellung BAföG.*
  • Die Einkommensgrenzen der Abgabenordnung dürfen nicht überschritten werden.
  • Es handelt sich um ein Vollzeitstudium an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule.
  • Es sind bereits drei Fachsemester absolviert. Ausnahme: Eltern, deren Kinder den jeweiligen BAföG-Höchstbetrag beziehen, erhalten bereits ab dem ersten Semester eine Studienhilfe*.
  • Bei einem Auslandsstudium ist ein dreisemestriges Grundstudium an einer deutschen Universität, Hochschule oder Fachhochschule vorausgegangen, ggf. ist der Nachweis zu erbringen, dass es sich bei der besuchten Bildungseinrichtung um eine Universität oder gleich- rangige Hochschule oder Fachhochschule handelt.*
  • Die Studienhilfe ist bis spätestens 31. Dezember des betreffenden Jahres zu beantragen.

 

*Die nachfolgenden Rahmenbedingungen für eine Unterstützung werden derzeit überarbeitet. Die Neuerungen treten voraussichtlich zum 01.10.2023 in Kraft. Bitte informieren Sie sich daher zu gegeben Zeit nochmals.

Ansprechperson

Evelyn Fuchs

Regionalstelle Frankfurt

Postfach 1107
36262 Heringen

Telefon: 036922 - 40712

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