Zum Inhalt springen
Suchen
Starthelfer

Füreinander da, die Zukunft im Blick

Studienhilfe

Bildung ist der Schlüssel zu vielem: zu Gesundheit, Wohlstand und der Freiheit, eigene Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen zu können. Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen jedoch stellen hohe Mieten und gestiegene Lebenshaltungskosten eine kaum zu überwindende Hürde dar.

Die Finanzierung der Studienwünsche Ihres Kindes bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?

Der Weg zum Studium sollte auch Ihrem Kind offen sein. Dabei kann Sie das Betreuungswerk unterstützen.

 

NEUREGELUNGEN AB 01.10.2023!

Unser Angebot:

  • Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  • Wir helfen dann, wenn das Elternhaus ein Studium nicht oder nicht ausreichend finanzieren kann.
  • Eltern bekommen bei Bedarf einen jährlichen Beitrag zum Studium ihres Kindes in Höhe von 2.400 Euro.
  • Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Die Studienhilfe kann für das jeweils laufende und das folgende Semester gewährt werden.
  • Ganz im Sinne unseres Mottos STARTHELFER ist bereits mit Studienbeginn eine Unterstützung möglich.

  • Unsere Leistungen sind unabhängig vom BAföG-Anspruch, dadurch können wir beispielsweise in bestimmten Fällen auch bei Fachrichtungswechseln unterstützen.

  • Gefördert werden alle Vollzeitstudiengänge an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule.

  • In begründeten Fällen wird auch ein Teilzeitstudium, Fernstudium oder Zweitstudium anerkannt.

  • Unterstützungen für ein Auslandsstudium innerhalb der Europäischen Union oder in der Schweiz.

Voraussetzungen für die Studienhilfe:

  • Ein Elternteil gehört zu den Beschäftigten rund um Post, Postbank und Telekom.
  • Die Einkommensgrenzen der Abgabenordnung dürfen nicht überschritten werden.

Ansprechperson

Evelyn Fuchs

Regionalstelle Frankfurt

Postfach 1107
36262 Heringen

Telefon: 036922 40712

E-Mail senden