Gemeinnützigkeit/Mildtätigkeit
Die Stiftung Betreuungswerk Post Postbank Telekom ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.
Ein entsprechender Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften, Paulinenstr. 46, 70049 Stuttgart, liegt vor (Aktenzeichen 99033/04099).